Formation agricole

formation agricole en Wallonie

Die Wallonie arbeitet mit Zentren zur beruflichen Ausbildung zusammen, um Personen, die eine berufliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Sektor entwickeln wollen, Kurse und Praktika in Betrieben anzubieten. Diese Kurse und Praktika stehen auch Arbeitnehmern aus dem Sektor offen, um ihre Kenntnisse zu vertiefen oder auf den neuesten Stand zu bringen.

Es handelt sich um einen alternativen Weg zur Vollzeitausbildung. So richten sich Kurse und Praktika vor allem an Personen, die keinen landwirtschaftlichen und agronomischen Unterricht absolviert haben. Sie ermöglichen es ihnen, das notwendige Rüstzeug zu erwerben, um optimal in ihr Projekt zur Niederlassung zu starten.

Sie geben zudem den Zugang unter den geforderten Bedingungen, um Finanzbeihilfen in Anspruch zu nehmen, die von der Wallonie im landwirtschaftlichen Bereich gewährt werden.

Die Ausbildungsaktivitäten nehmen folgende Form an:

  • Landwirtschaftlicher technischer Unterricht (mind. 75 h);
  • Landwirtschaftlicher Verwaltungs- und Wirtschaftsunterricht (mind. 90 h);
  • Weiterbildungsunterricht (mind. 8 h);
  • Praktika in einem landwirtschaftlichen Betrieb, Vertretungsdienst, Unternehmen oder Einrichtung in Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Sektor.

Les centres de formation doivent être reconnus par la Wallonie

Die Direktion für berufliche Ausbildung des ÖDW startet punktuell einen Projektaufruf, um Aktivitäten für die Berufsausbildung für Landwirtschaft auszuwählen. Diese Ausbildungen müssen während des Zeitraums organisiert werden, der vom Projektaufruf abgedeckt wird. Die gegenwärtig von den Ausbildungszentren organisierten Ausbildungen folgen auf den im Juli 2019 gestarteten Projektaufruf für die Kalenderjahre 2020 bis 2022. Gegenwärtig ist kein neuer Projektaufruf geplant.

Wenn ein Projektaufruf gestartet wird, wird er in der Rubrik „Aktuelles“ der Website für Beschäftigung veröffentlicht.

Nach Schließung des Projektaufrufs überprüft die Direktion für berufliche Ausbildung die Akten hinsichtlich der Bedingungen für die Zulässigkeit der Ausbildungszentren. Sie evaluiert die Projekte auf Grundlage der angekündigten Auswahlkriterien und erstellt eine Einteilung je nach erhaltenen Einschätzungen.

Diese Einteilung wird vor der Auswahl durch die wallonische Regierung einem Expertenkomitee zur Stellungnahme vorgelegt.

Die ausgewählten Ausbildungsprojekte werden den Ausbildungszentren übermittelt. Die Höhe der Gesamtsubvention und der für jede der Aktivitäten gewährten Subventionen wird ebenfalls mitgeteilt.

Die Subventionen werden vierteljährlich nach Erhalt einer Forderungsanmeldung, welche die im Verlauf des betreffenden Quartals erteilten Stunden der Ausbildungsaktivität zeigen, ausgeschüttet. Diese Ausgaben sind Gegenstand einer Prüfung durch die Verwaltung. Die bestätigten Ausgaben führen zur Auszahlung der Subventionen. Eine Akte zur Begründung des Einsatzes der erhaltenen Subventionen wird bis zum 31. Oktober des Jahres, das auf die von der Subvention abgedeckte Zeitspanne folgt, vorgelegt. Eine Regularisierung der zustehenden Subventionen wird gegebenenfalls von der Verwaltung durchgeführt.

Die Ausbildungszentren haben die Möglichkeit, einen Vorschuss auf die Subvention in Höhe von 30 % der gewährten Gesamtsubvention zu beantragen. Die Erstattung des Vorschusses wird schrittweise den vierteljährlichen Forderungsanmeldungen angerechnet.

Für den 31. März jedes Jahres sind die Ausbildungszentren eingeladen, einen Tätigkeitsbericht über Ausbildungen, die im vergangenen Jahr organisiert wurden, vorzulegen. Dieser Bericht trägt insbesondere zur Evaluierung des Instruments der Berufsausbildung für Landwirtschaft bei. Sein Ziel besteht auch darin, die konkrete Umsetzung der Tätigkeiten durch jedes Ausbildungszentrum zu verdeutlichen, indem das, was bei der Einreichung des Projekts geplant war, der Konkretisierung der Aktionen gegenübergestellt wird.

Quels sont les avantages pour les apprenants?

Die Teilnehmer der Ausbildungen erhalten keine Entschädigung.

Nur Praktika beinhalten ein Anrecht auf eine Entschädigung von 8,00 € pro geleistetem Tag für den Praktikanten sowie von 8,00 € pro geleistetem Tag für den Praktikumsleiter. Ein arbeitsuchender Praktikant erhält keine Entschädigung.

Entschädigungen werden an die Ausbildungszentren ausgezahlt, die die Praktika organisieren. Diese Zentren leiten sie an die Praktikanten und Praktikumsleiter weiter.

Kurse für landwirtschaftliche Techniken sowie Kurse für landwirtschaftliche Verwaltung und Wirtschaft schließen mit einer Prüfung ab. Im Erfolgsfall erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, dass den Erwerb der durch den Kurs vorgesehenen Kenntnisse anerkennt.

Der Weiterbildungsunterricht wird durch eine Evaluierung abgeschlossen. Im Erfolgsfall erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über den Erwerb von Kenntnissen und Kompetenzen.

Die Praktika werden durch einen durch den Praktikanten erstellen Praktikumsbericht und durch einen Bewertungsbericht des Praktikumsleiters abgeschlossen. Bei einer positiven Bewertung erhält der Praktikant eine Bescheinigung über das Praktikum.

Bei Einhaltung bestimmter Bedingungen können die Zertifikate und Bescheinigungen Anspruch auf landwirtschaftliche Beihilfen eröffnen.

Vous souhaitez suivre une formation ?

Les centres de formation, dont vous trouverez la liste ci-contre, peuvent vous renseigner sur les dates, lieux et contenus de formation.

Ils répondront également volontiers à toutes vos questions concernant les conditions d’accès, les coûts et droits d’inscription, ou votre parcours professionnel.