Dienstleistungsscheck-Ausbildungsfonds

Ein für Dienstleistungsscheine zugelassenes Unternehmen kann Subventionen vom Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine für Ausbildungen für seine Mitarbeiter mit Dienstleistungsschein-Vertrag erhalten.

Nur vorab zugelassene Ausbildungen können Gegenstand einer Subvention sein.

Das Unternehmen muss vorab von der Wallonischen Region zugelassen worden sein, um Dienstleistungsscheine-Aktivitäten durchführen zu können.

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N° de dossier Nom de l'entreprise Nom de la formation Basée sur (1)* Détail

Diese Ausbildungen müssen in Verbindung mit der Funktion der Dienstleistungsschein-Mitarbeiter stehen (Kontakt mit den Kunden, Ergonomie, Sicherheit und Hygiene etc.). Es kann sich auch um eine Ausbildung für Erste Hilfe handeln.

Ausbildungen mit folgendem Inhalt erfüllen diese Bedingung:

  • Know-how im Kundenumgang
  • Ergonomie
  • effiziente Organisation
  • Kommunikation
  • Bestimmtes Auftreten
  • Haltung
  • Sicherheit und Hygiene
  • Verwendung des Niederländischen/Französischen/Deutschen
  • Erste Hilfe.

Es kann sich auch um eine Ausbildung, die auf eine Spezialisierung des Dienstleistungsschein-Mitarbeiters abzielt oder eine Ausbildung mit dem Ziel der beruflichen Mobilität handeln.

Ausbildungen, die die Aufnahme bei Diensteintritt des Mitarbeiters oder die interne Organisation des Unternehmens behandeln (etwa Information über Arbeits- und Gehaltsbedingungen, Beschreibung der Aufgaben, Abwesenheiten, Urlaub, die Art und Weise, wie die Dienstleistungsscheine zu erfüllen sind etc.), werden nicht genehmigt.

Die Ausbildung darf sich ausschließlich an Mitarbeiter richten, die einen Vertrag mit Dienstleistungsscheinen haben.

Wie erhält man eine Genehmigung für eine Ausbildung im Bereich der Dienstleistungsschecks?

Um eine neue Ausbildung genehmigen zu lassen, muss das Institut, der externe Ausbilder oder das zugelassene Unternehmen mithilfe eines elektronischen Formulars, welches für diesen Zweck auf dem Portal MonEspace vorgesehen ist, einen Antrag auf Genehmigung einbringen.

Dem Antrag müssen zwei Anhänge beigefügt werden. Der erste Anhang muss die Überschrift "Zusammenhang mit der Funktion" aufweisen, und muss erklären, wie die Ausbildung für den Beruf als Haushaltshilfe nützlich sein kann. Der zweite Anhang muss die Überschrift "Inhalt der Ausbildung" aufweisen, und muss die in der Ausbildung besprochenen Themenbereich ausführlich beschreiben.

Um sich einzuloggen, kann der Antragsteller verschiedene Methoden einsetzen: seinen elektronischen Ausweis (und seinen PIN-Code), Anwendung Itsme, einen einzigartigen Code, der über eine mobile Anwendung zur Identifikation wie etwa Google Identificator oder Duo Mobile generiert wird oder einen Sicherheitscode über SMS.

Innerhalb von zehn Tagen erhält der Antragsteller eine Empfangsbestätigung. Wenn der Antrag unvollständig ist, übermittelt ihn die Verwaltung zur Ergänzung von Informationen an den Antragsteller.

Wenn der Antrag vollständig ist, wird er an die Kommission des Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine gesendet. Diese legt innerhalb eines Monats eine positive oder negative Stellungnahme vor. Die Kommission des Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine tritt einmal pro Monat zusammen, mit Ausnahme der Monate Juli und August.

Auf Grundlage der Stellungnahme der Kommission des Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine verfasst der Öffentliche Dienst der Wallonie einen Ministerialerlass über die Gewährung oder Ablehnung und legt diesen dem Minister für berufliche Ausbildung zur Unterzeichnung vor.

Der Öffentliche Dienst der Wallonie teilt dann dem Unternehmen seine Entscheidung mit.

Die gesamte Frist für die Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung einer Ausbildung beläuft sich auf etwa vier Monate. Sollte die Verwaltung nicht innerhalb der Fristen antworten, wird der Antrag auf Genehmigung nach dem aktuellen Stand angenommen.

Die Genehmigung einer Ausbildung ist zehn Jahre lang gültig.

Wie erhält man die Rückerstattung einer Ausbildung im Bereich der Dienstleistungsschecks?

Die Rückerstattung der im Voraus vom regionalen Minister für Beschäftigung genehmigten Ausbildungen wird durch das FOREM übernommen.

Die genehmigten Dienstleistungsscheck-Unternehmen verfügen über zwei Subventionsmöglichkeiten:

 

Erste Option: Rückerstattung einer Ausbildung durch das Ausbildungsbudget

Der Dienstleistungsscheck-Ausbildungsfonds gewährt jedes Jahr ein Ausbildungsbudget an die Dienstleistungsscheck-Unternehmen. Ein Dienstleistungsscheck-Unternehmen erhält diesen Betrag wenn es eine oder mehrere genehmigten Ausbildungen für seine Arbeiter organisiert. Der Dienstleistungsscheck-Ausbildungsfonds sieht eine teilweise Rückerstattung der Ausbildungskosten vor für interne und externe Ausbildungen sowie für praktische Ausbildungen die vor Ort organisiert werden.

 

Zweite Option: Subvention für Schulungsmodul

Seit dem ersten Oktober 2013 kann ein Dienstleistungsscheck-Unternehmen 150 oder 350 Euro erhalten, wenn ein neuer Arbeiter der Zielgruppe der 60 % ein Schulungsmodul von mindestens neun oder achtzehn Stunden innerhalb von drei Monaten nach seinem Dienstantritt folgt. Diese Beträge werden nicht auf das Ausbildungsbudget des Unternehmens angerechnet. Das Modul muss eine oder mehrere genehmigten externe Ausbildungen beinhalten. (Der externe Dienstleistungserbringer oder das Ausbildungsinstitut müssen im Voraus eine Genehmigung erhalten haben.)

Après la fin de la formation, l’entreprise titres-services peut en demander son remboursement.

La date limite de demande est le 31 mars de l’année civile qui suit l’année civile au cours de laquelle la formation approuvée se termine.

Pour cela, l’entreprise titres-services doit envoyer le formulaire de demande de remboursement ainsi que les documents justificatifs aux services compétents du FOREM.