Dienstleistungsscheck

Dienstleistungsscheine sind ein Zahlungsmittel, welche es Privatpersonen ermöglichen, Dienstleistungen zu bezahlen, die von einem Mitarbeiter durchgeführt werden, der in einem zugelassenen Dienstleistungsschein-Unternehmen angestellt ist. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere: Reinigung des Hauses, Waschen und Bügeln, Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigungen im Haushalt, Bügeln außerhalb des Hauses des Nutzers und begleiteter Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Um Mitarbeiter beschäftigen und sie einzelnen Nutzern zur Verfügung stellen zu können, müssen Unternehmen, die Dienstleistungsschein-Unternehmen werden wollen, vorab eine Zulassung beantragen, die vom Regionalen Minister für Beschäftigung erteilt wird.

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Quelle entreprise peut être reconnue comme entreprise de titres-services?

Um eine Zulassung für Dienstleistungsscheine zu beantragen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • man muss sein Unternehmen gegründet haben und in Besitz einer Unternehmensnummer sein;
  • Anmelden und Absolvieren der verpflichtenden Ausbildung die durch das Forem angeboten wird (klicken Sie hier für weitere Informationen über die verpflichtende Ausbildung);
  • Zahlung einer Kaution in Höhe von 25.000 EUR auf ein Konto des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;
  • Einbringung eines ausgefüllten Formulars für den Antrag auf Zulassung beim Öffentlichen Dienst der Wallonie. 

Antragsverfahren um die Zulassung als Dienstleistungsscheck-Unternehmen zu erhalten

Der Antrag auf Zulassung muss online über das spezifische elektronische Formular ausgefüllt werden. Dazu müssen Sie über Ihren elektronischen Ausweis verfügen.

Das Formular für die Zulassung muss in mehreren Fällen verwendet werden:

  • für einen ersten Antrag auf Zulassung;
  • wenn das Unternehmen die Form und die Unternehmensnummer ändert (etwa Übergang von einer juristischen Person zu einer SPRL);
  • für einen Antrag auf Abänderung der Aktivitäten, für welche die Zulassung zuvor gewährt wurde (etwa, wenn das Unternehmen die Haushaltsbeihilfe auf Tätigkeiten erweitern möchte, die außerhalb des Wohnhauses des Nutzers ausgeführt werden: Einkäufe, Bügeln, Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität);
  • um über jegliche Änderungen an den im Formular für den Antrag auf Zulassung angeführten Daten zu informieren.

Das Formular wird von der Direktion für Beschäftigung im Nachbarschaftsdienst des Öffentlichen Dienstes der Wallonie bearbeitet.

Damit seine Akte für den Antrag auf Zulassung vollständig ist und an die beratende Kommission für die Zulassung übermittelt werden kann, muss das Unternehmen einen Unternehmensplan erstellen. Dieser Plan muss von einem zugelassenen Buchhalter, einem zugelassenen Buchhalter-Steuerberater oder einem Buchprüfer genehmigt werden. Dieser Plan enthält vor allem folgende Elemente:

  • allgemeine Informationen über das Unternehmen;
  • die umzusetzenden Investitionen;
  • die einzustellenden Mitarbeiter;
  • die erwarteten Umsätze;
  • die festen und variablen Kosten;
  • die Prognosen für die Bilanz für die ersten drei Jahre der Tätigkeit;
  • den Liquiditätsplan für die ersten drei Jahre der Tätigkeit.

Die Zulassung wird durch den regionalen Minister für Beschäftigung erteilt.

Der Minister für Beschäftigung äußert sich spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Erhalt der Akte. Sollte innerhalb dieser Frist keine Entscheidung des Ministers der Beschäftigung vorliegen, wird die Entscheidung als positiv gewertet.

Bedingungen
Um eine Zulassung für Dienstleistungsscheine zu beantragen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • man muss sein Unternehmen gegründet haben und in Besitz einer Unternehmensnummer sein;
  • Anmelden und Absolvieren der verpflichtenden Ausbildung die durch das Forem angeboten wird (klicken Sie hier für weitere Informationen über die verpflichtende Ausbildung);
  • Zahlung einer Kaution in Höhe von 25.000 EUR auf ein Konto des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;
  • Einbringung eines ausgefüllten Formulars für den Antrag auf Zulassung beim Öffentlichen Dienst der Wallonie.

Das zugelassene Unternehmen kann seine Arbeiter, die mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden, ausbilden

Das zugelassene Dienstleistungsscheck-Unternehmen kann beim Dienstleistungsscheck- Bildungsfonds Subventionen für seine Arbeiter anfragen, die mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden.

Nur die im Voraus genehmigten Ausbildungen können subventioniert werden.

Mehr Infos

Un partenariat entre le Forem et le Service Public de Wallonie

La direction des Emplois de proximité du  Service public de Wallonie assure la gestion des demandes d'agrément des entreprises titres-services.
Le Forem prend en charge le volet "utilisateurs" aux côtés de Sodexo.

Depuis la régionalisation des titres-services, les entreprises agréées en Wallonie ne doivent plus communiquer d’informations statistiques dans le cadre du recensement qui était réalisé une fois par an. En effet, le Forem dispose des informations nécessaires via, entre autres, l’accès à diverses sources authentiques.