Ausstattung

  • Ausstattungsplan 2022-2026

    Die Wallonie verabschiedet über ihr Team Digitale Schule neue Bestimmungen, um die auf ihrem Gebiet angesiedelten Schulen auszustatten! 

    Die Wallonie unterstützt nämlich die Digitalisierung in den Schulen mit folgenden Angeboten:

    Seit dem Schuljahr 2022-2023 sind wir von jährlichen Projektausschreibungen zu einer eher strukturellen, mittelfristigen, auf fünf Jahre angelegten Vision übergegangen. Außerdem können von nun an alle Schulen im Gebiet eine Ausstattungsakte einreichen. Es gibt also keine Projektausschreibungen und keine Jury mehr. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie das INCOR-Kataster ausgefüllt haben (alle 2 Jahre).  

    Sie haben mehr Zeit, um Ihren Ausstattungsplan zu erstellen und ihn, wenn Sie möchten, mit anderen Initiativen (aus der Föderation, aus Netzwerken usw.) zu kombinieren. Und da sich die Dinge über einen längeren Zeitraum hinweg entwickeln, können unsere Teams vor Ort, die Berater Digitale Schule und die IT-Wartungsassistenten leichter antizipieren und die persönliche Betreuung und Unterstützung, die sie Ihnen anbieten, verstärken, indem sie den am stärksten gefährdeten Lehrerkollegien Vorrang einräumen. 


    Die von der Wallonie finanzierte Ausstattung, sei es durch frühere Projektaufrufe oder durch neue Ausstattungsanträge, ist drei Jahre lang Eigentum der Wallonie. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Eigentumsübertragung zwischen der Wallonie und der begünstigten Schule organisiert und diese Ausstattung geht somit in den Besitz der Schule über. 


    Stärken der neuen Maßnahme:

    • Schluss mit jährlichen Projektausschreibungen! Der digitale Ausstattungsplan wird über einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt. 
    • Alle beihilfefähigen Schuleinrichtungen können eine Ausstattungsakte einreichen, sofern sie das Kataster INCOR24 ausgefüllt haben.  
    • Das digitale Bildungsmaterial ist über die Einkaufszentrale Digitale Schule erhältlich und kann einzeln angefordert werden.  
    • Die Finanzierung der Ausstattung erfolgt über das Punkte-Portfoliosystem. Jede Schule erhält mindestens 1.000 Punkte (15.000€) für das gesamte Programm. Von einem Jahr zum nächsten werden die Punkte beibehalten. 
    • Unsere Berater Digitale Schule werden mehr persönliche Betreuung anbieten, die auf den Bedarf der Schulen abgestimmt ist. 

    Praktische Zusammenfassung der Schritte

    Wenn Ihre Schuleinrichtung zu den beihilfefähigen Zielgruppen gehört, läuft der Prozess wie folgt ab:

    1. Sie entsprechen dem INCOR24-Kataster ✅ 
    2. Wir verarbeiten die Daten und bereiten Ihre persönlichen Räume vor
    3. Sie übermitteln uns Ihre Kontaktinformationen und Ihre überprüften Bevölkerungsdaten (Anzahl der Schüler).
    4. Wir berechnen die Punkte in Ihrem Portfolio, wodurch Sie Zugang zur nächsten Phase erhalten 
    5. Sie übermitteln uns Ihre Wünsche in Bezug auf das digitale Bildungsmaterial.
    6. Wir beraten Sie bei der weiteren Ausarbeitung Ihrer Ausstattungsakte.
    7. Sie bestätigen uns Ihre Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen (Materialauswahl, Verpflichtungsdokument usw.)
    8. Wir geben die Bestellungen ab einer Untergrenze von gültigen Akten auf
    9. Wir planen mit Ihnen die Lieferung und begleiten Sie bei der Übernahme des Materials.

    Das Symbol zeigt an, dass uns ein Formular vorgelegt werden muss. Doch keine Sorge: Das Ausfüllen der einzelnen Formulare nimmt nur wenig Zeit in Anspruch.
    Jeder Schritt wird direkt auf unserem Verwaltungstool detailliert beschrieben.

    Beihilfefähige Zielgruppen

    Sie können einen Antrag auf Ausstattung stellen, wenn Ihre Schule zu einer der folgenden Kategorien gehört:

    • Alle Schuleinrichtungen der Pflichtschulbildung, die sich auf wallonischem Gebiet befinden: 
      • Grundschule :
        • Vorschule (regulär und spezialisiert); 
        • Hauptschule (regulär und spezialisiert) ; 
      • Sekundarstufe (regulär (Formen: allgemeinbildend, technisch, künstlerisch und berufsbildend), CEFA und spezialisierter Sekundarbereich) bis einschließlich 4. Stufe; 
    • Alle Einrichtungen für Soziale Förderung der Sekundarstufe, die sich auf dem Gebiet der Wallonie befinden. 

    Um einen Ausstattungsantrag stellen zu können, muss das Kataster (INCOR) ausgefüllt und validiert worden sein.  


    Weitere Informationen:


    Benötigen Sie Hilfe? 

    Für alle Fragen zu:

     

    Einige Vorsichtsmaßnahmen

    Dieses und die folgenden Jahre werden unvergleichlich sein.  

    Digitales Bildungsmaterial:

    Trotz aller Bemühungen, die Arbeitsbelastung unserer Teams auszugleichen und Schwankungen in der Verfügbarkeit von Ausrüstungsgegenständen bei den Anbietern zu antizipieren, können wir Ihnen keine Garantie für eine mögliche Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Ausstattungsakte geben. Sie sollten jedoch wissen, dass wir uns verpflichten, jede Anfrage mit größter Ernsthaftigkeit zu verfolgen. 

    Wir benötigen möglichst genaue und aktuelle Informationen über Ihren Standort und Ihre Kontakte. Dies erleichtert unsere administrative Weiterverfolgung erheblich. 

    Interne Konnektivität:

    Klicken Sie hier, um mehr über das Projekt Interne Konnektivität zu erfahren.


     


  • Publics éligibles


    Pour bénéficier des équipements numériques, votre établissement doit : 

    • être situé en Wallonie 

    • être une implantation scolaire de l'enseignement obligatoire  

    • Fondamental :    

    • Maternel (ordinaire et spécialisé) ;   

    • Primaire (ordinaire et spécialisé) ;   

    • Secondaire (ordinaire (formes : général, technique, artistique et professionnel), CEFA et spécialisé), jusqu’au 4e degré inclus ;   

    • ou être une implantation de l'enseignement pour adultes, de niveau secondaire ; 

    • avoir complété le dernier cadastre INCOR. 

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    A qui appartient le matériel?


    Le matériel numérique financé par la Wallonie reste sa propriété pendant les trois premières années, qu'il provienne d'un ancien appel à projets ou d'un nouveau dossier d'équipement. 

    Au terme de cette période, la propriété du matériel est transférée à l'école bénéficiaire, qui en devient pleinement propriétaire. 

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    Points forts du nouveau dispositif


    • Fini les appels à projets annuels ! Le plan d’équipement numérique se fait sur le long terme.   

    • Toutes les implantations scolaires éligibles peuvent déposer un dossier d’équipement, à condition d’avoir complété le dernier cadastre INCOR en date.  

    • Le financement de l’équipement se fait via le système de portefeuille à points. Chaque école reçoit au moins 1.000 points (15.000€) sur les 5 premières années. Les années suivantes continuent d’être alimentées et les points non dépensés sont conservés d’une année à l’autre.  

    • Nos conseillers École numérique offrent davantage d’accompagnement personnalisé, en fonction du besoin des écoles.   

     


  • Synthèse pratique des étapes


    Si votre implantation scolaire fait partie des publics éligibles, voici comment le processus se déroule :  

    1. Vous avez répondu au dernier cadastre INCOR en date ;  

    1. Nous traitons les données et préparons vos espaces personnels dans notre plateforme en ligne ‍;   

    1. La Fédération Wallonie-Bruxelles nous transmet vos données vérifiées de population (nombre d’élèves) ‍;  

    1. Nous calculons les points de votre portefeuille, ce qui vous donnera accès à l’étape suivante ;  

    1. Vous avez accès au choix du matériel et pouvez bénéficier du soutien et conseil de vos conseillers ;   

    1. Nous vous aiguillons dans la suite de l’élaboration de votre dossier d’équipement ;  

    1. Vous nous confirmez votre accord sur les conditions de participation (choix du matériel, document d’engagement, etc.) ‍;   

    1. Nous lançons les commandes à partir d’un seuil de dossiers valides ;  

    1. Nous planifions avec vous la livraison et nous vous accompagnons dans la prise en main du matériel.  

     

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    Direktion für bereichsübergreifende Politiken Region / Gemeinschaft

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