Phase 1: Administrative Informationen
Kommunikation
Unser Team Digitale Schule sendet eine E-Mail an jede Schule gemäß der Installationsreihenfolge, die über das INCOR-Kataster erstellt wurde. Die verwendeten Adressen sind die von der Französischen Gemeinschaft und der Föderation Wallonie-Brüssel übermittelten akademischen Adressen.
Diese erste E-Mail enthält die folgenden Informationen:
- Allgemeine Informationen zum WLAN-Konnektivitätsplan;
- Anmeldeinformationen für die Online-Verwaltungsplattform Digitale Schule des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;
- Zusammenfassung der nächsten Phasen;
- Anweisungen, um persönliche oder technische Unterstützung zu erhalten.
Die Häufigkeit des Versands von Mailings hängt ab:
- von der Vervollständigung der Unterlagen durch die begünstigten Schulen;
- vom Fortschritt der verschiedenen beteiligten Dienstleister.
Auf der Online-Verwaltungsplattform müssen Sie die nachstehend detailliert beschriebenen Verwaltungsinformationen ausfüllen.
Von den Schritten durch die wallonische Verwaltung verwirrt?
Keine Panik! Ihr Berater Digitale Schule bietet Ihnen Unterstützung, indem er Informationsveranstaltungen organisiert und Ihre Fragen beantwortet.
Bestätigung des Interesses der Schule
Auf der Verwaltungsplattform müssen Sie dann das Formular 1 ausfüllen. Dieser Schritt ermöglicht Ihnen:
- Ihr Interesse daran zu bestätigen, eine WLAN-Konnektivitätsakte anzulegen;
- Anzugeben, ob Arbeiten in Ihren Gebäuden geplant sind, um das weitere Vorgehen besser planen zu können.
Wir weisen darauf hin, dass Schulen nicht verpflichtet sind, am Konnektivitätsplan teilzunehmen. Eine Schule, die das Angebot zuvor abgelehnt hat, wird dennoch im nächsten Schuljahr erneut kontaktiert.
Schulen, die in provisorischen Räumlichkeiten untergebracht sind (Containerklasse), werden ebenfalls von Fall zu Fall erneut kontaktiert.
Übermittlung von Kontaktinformationen
Sie müssen uns 3 Arten von Kontakten übermitteln:
- Administrativer Kontakt (Schulleitung)
Diese Person wird vorrangig für administrative Fragen, die Weiterverfolgung der Akte und die Vereinbarung von Terminen durch die verschiedenen Dienstleister des ÖDW kontaktiert. - Rechtlicher Kontakt
Diese Person muss in der Lage sein, die Schuleinrichtung für die Durchführung der Arbeiten rechtlich zu verpflichten. Dieser Kontakt kann eine einzelne Person für ein Netzwerk, einen OP usw. sein). - Technischer Kontakt
Der technische Kontakt an Ihrem Standort ist die Person, die sich um die Installation und Wartung der Computerausrüstung kümmert.
Sie müssen uns auch die Adresse des Haupteingangs des Gebäudes (z. B. Lieferanteneingang) mitteilen, die sich vom Verwaltungseingang unterscheiden kann:
- Ist der Eingang in Breite und Höhe groß genug, um die Durchfahrt von einem oder mehreren Lieferwagen zu ermöglichen?
- Ist es möglich, einen oder mehrere Lieferwagen auf dem Hof oder in unmittelbarer Nähe zu parken?
Unterschrift des Dokuments der rechtlichen Verpflichtung
Dieses Dokument muss von der Person unterzeichnet werden, die den Betrieb rechtlich binden kann. Es verpflichtet die Schule, alles zu tun, um die Installation der WLAN-Konnektivitätslösung durch den Öffentlichen Dienst der Wallonie und seine Dienstleister zu erleichtern.
Wir bitten die Empfänger, den Klauseln in diesem Dokument besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Ein Beispiel für ein Dokument zur rechtlichen Verpflichtung können Sie sich hier ansehen.
Inventar in Hinblick auf Asbest
Eine Kopie des Inventars in Hinblick auf Asbest muss externen Unternehmen (dem Öffentlichen Dienst der Wallonie und seinen Dienstleistern), die Arbeiten in den Gebäuden durchführen, zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitgeber ist für die Führung dieses Inventar in Hinblick auf Asbest verantwortlich, auch wenn er die Gebäude, in denen er sich aufhält, anmietet.
Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz, Buch VI: „Dieses Verzeichnis wird jährlich aktualisiert sowie nach jedem Ereignis oder jeder Handlung, die zu einer Änderung des Zustands der vorhandenen asbesthaltigen Materialien führt, nach der Entfernung von asbesthaltigen Materialien und nach der Entdeckung von asbesthaltigen Materialien, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind.“
Sollte Ihre Einrichtung seit ihrer Errichtung oder nach einer Asbestsanierung asbestfrei sein, können Sie ein sogenanntes „Null“-Asbestinventar erstellen, indem Sie hier klicken.
In Anwendung der neuen Bestimmungen des FÖD ETCS und als prophylaktische Maßnahme für die Gesundheit der Bewohner der anvisierten Schulgebäude und der Dienstleister des ÖDW werden wir keine veralteten Asbestinventare akzeptieren.
Weitere Informationen
Aktuelle Rechnung eines Internetanbieters
Die auf dieser Rechnung aufgeführten Informationen, insbesondere die Kundennummer beim Anbieter, ermöglichen es dem mit der Installation beauftragten Dienstleister, sich mit Ihrem Internetanbieter zu koordinieren.
Ohne diese Informationen und Dokumente kann die Akte nicht in die nächste Phase übergehen. In jeder Phase des Prozesses ist die erste Akte, die vollständig eingeht, die erste Akte, die in die nächste Phase übergeht.
Wir bitten Sie daher, die Informationen zu vervollständigen und die Termine unserer Dienstleister nach und nach anzunehmen.